„Gefährliche Tätigkeiten“ in der Haftpflichtversicherung
Nehmen Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Privaten Haftpflichtversicherung die Gefahren eines „ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns“ neben den Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art vom Versicherungsschutz aus, so setzt dies ein Verhalten …
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