VorsorgeBote
Dsc02173

Die Rückfrage der Versicherung – und die Haftung des Versicherungsmaklers

Der Versicherungsmakler muss Rückfragen des Rechtsschutzversicherers nach Vorversicherungen seines Kunden zutreffend beantworten; vor einer Antwort an den Rechtsschutzversicherer muss der Makler durch Rückfrage bei seinem Kunden ermitteln, ob Vorversicherungen bestanden.

Teilt der Versicherungsmakler dem Rechtsschutzversicherer mit, es habe keine Vorversicherungen …

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