Die verschenkte Todesfall-Leistung der Lebensversicherung – und der Widerruf der Erben
Das Verschenken der Todesfall-Leistung aus einer Lebensversicherung kann am Widerruf der Erben scheitern.
Mit einem besonderen Fall einer Schenkung hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen: Ein Mann hatte gegenüber seiner Versicherung bestimmt, dass der nach seinem Tod fällige Auszahlungsbetrag …
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